Strategische Prüfung 2009

 

Damit die ASFINAG die S34 bauen kann, muss sie einen Auftrag dazu im Anhang des Bundesstraßengesetzes haben. Es ist also ein Gesetzesbeschluss mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Projektes notwendig, um überhaupt das Projekt S34 voran zu bringen.

 

Der Gesetzgeber sieht für die Realisierung von Großprojekten vor, dass eine sogenannte "Strategische Prüfung" statt zu finden hat. Darin soll die Auswirkung eines geplanten Bauvorhabens auf Bereiche geprüft werden. 

 

Als Projektwerber für die S34 trat die ASFINAG Bau Management Ges.m.b.H. auf, diese möchte also die Schnellstraße bauen.Die Prüfung wurde von Verkehrsministerium bmvit durchgeführt. 

Link zur strategischen Prüfung

 

 

Es wurden also von der ASFINAG die Projektbeschreibungen und Planungsunterlagen vorgelegt, verschiedene betroffene Stellen (Ministerien, ÖBB,...) wurden schon im Vorfeld kontatktiert und eingebunden. 

Diese hatten auch die Möglichkeit der Stellungnahme im Rahmen dieser Strategsichen Prüfung. Auf einen  Auszug aus einer solchen Stellungnahme möchten wir hier kurz hinweisen:

 

 

Stellungnahme des Lebensministeriums:


"Durch die enorme Anhebung der Infrastrukturqualität für den motorisierten Individualverkehr – wie sie Schnellstraßen und Autobahnen mit sich bringen – wird Neuverkehr induziert, die Kosten durch Umwelteffekte nehmen zu. Zudem werden, durch die verbesserte Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr und den Straßengüterverkehr die Zersiedelung und der Bau von Einkaufszentren auf der grünen Wiese weiter gefördert. Dies induziert wiederum Neuverkehr. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass durch die Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten sowohl ein Emissionsanstieg als auch ein höherer Treibstoffverbrauch zu erwarten ist.

Grundsätzlich ist wiederholt anzumerken, dass für eine Prüfung auf SUP-Ebene, die für einen Variantenvergleich auf UVP-Ebene durchaus sinnvolle Bewertung aufgrund einer Kosten-Nutzen-Analyse, methodisch nicht aussagekräftig erscheint, sondern dass für einen strategischen Bereich eine umfassende Wirkungsanalyse unter Einschluss auch der nicht monetarisierbaren Effekte sinnvoll erscheint.

Da nicht anzunehmen ist, dass das Projekt die wichtigsten umweltpolitischen Ziele und Klimaschutzverpflichtungen erfüllt, kann aus umweltpolitischer Sicht eine Aufnahme als Bundesstraße A oder S nicht befürwortet werden. Aus umweltpolitischer Sicht wäre der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Radverkehrs in der Region, sowie des Radverkehrs in der Stadt St. Pölten unter Einbeziehung der Umlandgemeinden allenfalls zu forcieren."


                   Dr. Ursula Platzer-Schneider (17.07.2008)

 

 

 

Nach der Veröffentlichung der Strategischen Prüfung hatten auch Anrainer, Betroffene, Vereine und Bürgerinitiativen die Möglichkeit zur Stellungnahme. 170 überwiegend negative Stellungnahmen gingen im bmvit ein. 

Diese müssen zwar offiziell Berücksichtigung finden, wurden aber im Rahmen der Zusammenfassenden Erklärung vom Tisch gewischt. Kein einziger angeführter Kritik-Punkt führte zu irgend einer Änderung eines Projektdetails. 

Bilden Sie sich selbst ein Urteil und lesen Sie die Zusammenfassende Erklärung:

Zusammenfassende_Erklärung_2009.pdf

 

Es ist noch anzumerken, dass im Rahmen der Strategischen Prüfung schwerwiegende Mängel in der Abwicklung und in den Projektgrundlagen aufgedeckt wurden.

 


 

Ein Beispiel eines schwerwiegenden Mangels möchten wir hier herausgreifen und anführen:


Es muss in der Strategischen Prüfung der Nachweis der Hochrangigkeit erbracht werden (was ja Sinn macht, denn die ASFINAG soll ja nur Projekte umsetzen, die auch von bundesweiter und hochrangiger Bedeutung sind). Dazu sind in den Richtlinien Bedingungen definiert:

 

  • Funtionell hochrangige Bedeutung
    z.B. Verbindung von Bundes- oder Landeshauptstädten, internat. Transitrouten
  • Netzschluss
    es muss eine Lücke im ASFINAG Netz geschlossen werden
  • Verkehrsnachfrage
    auf dem am schwächsten belasteten Abschnitt müssen mind. 24.000 Kfz / 24 Std. fahren

 

Es ist von der Republik Österreich vorgesehen, dass ALLE 3 Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Hochrangigkeit gegeben ist. Damit möchte der Gesetzgeber verhindern, dass mit Bundesmitteln von der ASFINAG lokale Ortsumfahrungen gebaut werden, die dann vierspurig ausfallen und auch bemautet werden müssen.
Im gegenständlichen Fall der S34 ist keine einzige der oben genannten Bedingungen erfüllt!

 

 

 


 

 

 

 

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