Strategische Prüfung 2009

Nachdem die S34 in die Verantwortung des Bundes fällt, werden die Planungen im Vorprojekt von der ASFINAG durchgeführt. Damit diese tätig werden kann, ist eine Aufnahme des Straßenbauprojektes S34 in den Anhang des Bundesstraßengesetzes notwendig.

 

 

Im Rahmen einer vorher durchzuführenden "Strategischen Prüfung" sind die zu erwartenden Auswirkungen von Großprojekten auf Mensch und Umwelt zu beleuchten.

Diese Prüfung musste nun im Jahr 2009 nochmals durchgeführt werden, weil die Verlegung der Trasse in den Westen von St. Georgen das Projekt neu definierte. Beispielsweise wurde die S34 nun auch nach Norden verlängert um eine Umfahrung von St. Pölten zu realisieren. Im Rahmen der Strategischen Prüfung werden viele interessante Details zur Planung offen gelegt:

 

Auf Seite 7 des Dokumentes wird angeführt, dass die Erfordernis der Hochrangigkeit schon im Jahr 2005 begründet und nachgewiesen wurde. Damals wurde diese mit der Stärkung der Achse Znaim-Graz begründet. Die Schaffung einer Tranistroute war das erklärte Ziel der Traisentalschnellstraße S34.
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In der Strategischen Prüfung 2009 ist davon keine Rede mehr. Nur noch der Verweis auf die 2005 durchgeführte Betrachtung. Im Rahmen der Strategischen Prüfung war es auch Anrainern und Betroffenen  möglich, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Möglichkeit wurde von vielen Bewohnern des Traisentales genutzt. Zur Zeit werden diese Stellungnamen von Verkehrsministerium geprüft.

 

Die Strategische Prüfung 2009 veranlasste Verkehrsexperten und Gutachter Stellung zu einzelnen Fachthemen zu beziehen. Es wurden methodische Fehler in den Analysen aufgedeckt, es wurde bewiesen, dass die Erfordernis der Hochrangigkeit des Bauprojektes nicht gegeben ist. Ebenso geht aus diesen Betrachtungen hervor, dass das Bauprojekt eindeutig gegen die Alpenkonvention verstößt, ein Bau wäre somit nicht gesetzeskonform.

 

Ob sich die Politik über diese Stellungnahmen hinwegsetzt oder nicht, wird dieser Tage im Verkehrsministerium entschieden. Eine Änderung es Anhanges zum Bundesstraßengesetzes muß jedenfalls noch im Herbst 2009 erfolgen.

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Link zum SP-V Dokument 2009...

 

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